Die konkrete Planung einer Sammeltour und der Ehrenkodex
Mineraliensuche Tipps (Teil 2)
Zutrittserlaubnis für Steinbrüche
Für eine Zutrittserlaubnis zu vielen Steinbrüchen muss zunächst frühzeitig (teilweise schriftlich) eine Genehmigung des Besitzers, Betreibers oder beim Betriebsmeister eingeholt werden. Allgemein sollten solche Gebote und Verbote von allen Mineralienfreunden unbedingt eingehalten werden, da jeder Verstoß von einigen schwarzen Schafen gegen diese Regeln weitere Einschränkungen für alle Sammler nach sich ziehen kann. Zunehmend sprechen die Besitzer von Steinbrüchen, Kiesgruben oder Bergwerke rigorose Betretungsverbote aus. Leider werden einige der Sammelverbote zu Recht verhängt, da die Grubenbetreiber mit Vandalismus, Gefährdung des Grubenpersonals oder mit fahrlässig bzw. leichtsinnig verursachten Unfällen der Sammler konfrontiert werden. Beispielsweise hat rücksichtslos liegengelassenes Werkzeug nicht selten die Steinbrecher oder andere Maschinen in den Steinbrüchen beschädigt. Sollten Werkzeuge also einmal versehentlich verloren gehen, so ist dies unverzüglich dem Betriebsleiter der Grube zu melden.
Mehrere Sammlervereinigungen, so etwa der VFMG (Vereinigung der Freunde der Mineralogie und Geologie e.V.) als auch der SVSMF (Schweizerische Vereinigung der Strahler, Mineralien- und Fossiliensammler) haben für ihre Mitglieder einen Ehrenkodex für das Verhalten im Steinbruch und auf Exkursionen ausgegeben, die sich jeder verantwortungsvolle Sammler zu Herzen nehmen und berücksichtigen sollte.
Ehrenkodex der Mineraliensammler
Hier finden Sie einige der wichtigsten Regeln aus dem Ehrenkodex:
- Beachten Sie die örtlichen Sammelgebote und –verbote und informieren Sie sich über die lokalen Bestimmungen und eventuellen Einschränkungen
- Das Deutsche Bergrecht und die jeweiligen Landes-Denkmalschutzgesetze sind zu beachten
- Das Eigentum von Steinbruch- bzw. Kiesgruben oder Minenbesitzern ist zu respektieren und nur mit ausdrücklicher Genehmigung zu betreten – zunächst Sammelerlaubnis einholen
- Eine Fundstelle sollte immer sauber und ordentlich zurückgelassen werden; Flurschäden müssen vermieden werden; die Natur und Landschaft muss geschützt und erhalten bleiben
- Strahler belegen eine Fundstelle durch Hinterlegen von Strahlerwerkzeug sowie einem Namensschild mit der Jahreszahl der Erstbelegung. Diese Markierung ist zu respektieren; das Werkzeug darf nicht entfernt werden und die Fundstelle nicht ausgeräumt werden
- Funde, die einen bedeutenden wissenschaftlichen oder ästhetischen Wert haben, sollten der Forschung (z.B. einem mineralogischen bzw. geologischen Institut an einer Universität) oder einem Museum zur Verfügung gestellt oder einer zuständigen Behörde gemeldet werden
- Bei Tausch oder Verkauf von Funden sind wahre Angaben über den Fundort zu machen
- Bei der Arbeit im Aufschluss immer mit Besonnenheit, Verantwortung und Rücksicht handeln
- Das „Ausschlachten“ von Fundstellen ist zu vermeiden – lassen Sie die Sammlerkollegen an Ihrer Fundstelle teilhaben